Redaktion
Wie eine Schweizer Seite bei uns entsteht
Fünf Schritte, und in jedem entsteht etwas, das man nachprüfen kann.
Rechtstexte im Netz haben ein Grundproblem: Sie klingen alle gleich sicher. Ob eine Frist stimmt, sieht man einem flüssigen Satz nicht an. Deshalb steht der Weg, auf dem diese Seiten entstehen, hier offen — er ist der einzige Teil unserer Arbeit, den du beurteilen kannst, ohne selbst Juristin oder Jurist zu sein.
Die Frage erheben
Zuerst zählt, was Menschen in der Schweiz tatsächlich eintippen — und in welchen Wörtern: Mietzinsreduktion, Betreibungsauszug, Alimente, Erbbescheinigung. Wer die Frage aus einem deutschen Text übernimmt, schreibt am Thema vorbei, bevor die erste Norm im Spiel ist.
Das Faktenblatt bauen
Jede Norm wird in der konsolidierten Fassung auf Fedlex nachgelesen und mit Erlassnummer, Stand und Abrufdatum festgehalten — dazu der Wortlaut-Kern und die Frage, ob die Sache kantonal anders liegt. Nichts davon stammt aus unserem eigenen Chat.
Widerlegen statt bestätigen
Ein zweiter Durchgang öffnet dieselben Quellen noch einmal — mit dem ausdrücklichen Auftrag, jeden Fakt zu kippen. Am Ende trägt jeder Eintrag ein Urteil: verifiziert, korrigiert, widerlegt oder unbelegt. Was unbelegt bleibt, kommt nicht auf die Seite, auch wenn die Lücke im Text danach sichtbar ist.
Die Seite schreiben
Oben die kurze Antwort mit etwas Nachprüfbarem — einer Frist, einer Behörde, einem Rechtsbehelf, gebunden an eine Artikelnummer. Dann der Teil, der sagt, was im ganzen Land gilt und was am Wohnort anders sein kann. Unten die Quellen mit Stand.
Maschinell nachfassen
Vor der Veröffentlichung prüfen Skripte, ob jeder Beleg-Link noch trägt und ob im Text ein Wort steht, das hier nichts zu suchen hat — ein deutscher Gerichtsname, ein österreichisches Gesetz, ein Eszett. Das Prüfdatum steht danach sichtbar auf der Seite.
| Schritt | Was dabei entsteht | Woran ein Fakt hier scheitert |
|---|---|---|
| 1 · Frage | Liste der echten Suchformulierungen | Die Frage gibt es in dieser Form nur in Deutschland |
| 2 · Faktenblatt | Norm mit Erlassnummer, Stand, Abrufdatum, Wortlaut-Kern | Die Fassung ist überholt oder war nie abrufbar |
| 3 · Widerlegung | Status je Fakt: verifiziert, korrigiert, widerlegt, unbelegt | Der Beleg trägt nur die halbe Aussage |
| 4 · Seite | Kurzantwort, Bund-und-Kanton-Teil, Quellen mit Stand | Die Zahl gilt nur in einem Kanton und stünde hier für alle |
| 5 · Prüfung | Link- und Wortprüfung, sichtbares Prüfdatum | Der Beleg-Link ist tot oder zeigt ins falsche Land |
Wie das am Ende aussieht, siehst du am besten dort, wo eine Revision den Unterschied macht: Unsere Seite zum Erbrecht und zum Pflichtteil trägt aus genau diesem Grund ein Stand-Datum — wer die Rechtslage vor der Revision beschreibt, liegt nicht ungenau daneben, sondern falsch.
Bund oder Kanton
Warum auf jeder Ratgeberseite steht, was am Wohnort anders ist
Dieselbe Frage hat in der Schweiz oft mehr als eine amtliche Antwort.
Vieles ist Bundesrecht und gilt vom Genfersee bis ins Engadin gleich. Anderes entscheidet der Kanton — und dann hilft dir eine Auskunft, die den Wohnort verschweigt, nicht weiter, sondern führt dich in die Irre. Deshalb sagt jede Ratgeberseite hier ausdrücklich, welcher Teil überall gilt und welcher am Wohnort nachzuschlagen ist.
Das Muster lässt sich an unserem eigenen Thema zeigen. Wer sich ohne Anwaltspatent als Anwältin oder Anwalt bezeichnet, wird bestraft — aber nicht überall gleich hart. Im Kanton Zürich beträgt die Busse bis CHF 5’000 (§ 42 Abs. 1 Anwaltsgesetz), im Kanton Bern bis CHF 20’000 (Art. 44 KAG), in Basel-Stadt bis CHF 40’000 — und dort nennt der Erlass ausdrücklich auch die Bezeichnungen „Advokaturbüro oder Anwaltskanzlei" (§ 28a Abs. 1 lit. b Advokaturgesetz). Drei Kantone, drei Zahlen, ein Sachverhalt.
Bundesrechtlich kommt derselbe Gedanke von der anderen Seite: Jeder Kanton führt ein eigenes Register der Anwältinnen und Anwälte (Art. 5 Abs. 1 BGFA), und jede Person kann bei der zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörde fragen, ob jemand darin eingetragen ist und ob gegen ihn ein Berufsausübungsverbot besteht (Art. 10 Abs. 2 BGFA). Auch das ist keine gesamtschweizerische Liste, sondern in jedem Kanton dieselbe Auskunft an einem anderen Schalter.
Quellen
Woraus wir arbeiten
Amtliche Fassungen, nicht Zusammenfassungen von Zusammenfassungen.
Bundesrecht
Fedlex führt die konsolidierten Fassungen mit Erlassnummer und Stand. Von dort kommen Obligationenrecht, Zivilgesetzbuch, Zivilprozessordnung und das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
Rechtsprechung
Das Bundesgericht und die Gerichte der Kantone. Wo Rechtsprechung vorliegt, wird sie genannt — teils kantonale Entscheide, teils Bundesgericht. Nicht jede Frage hat einen Entscheid, und wir tun nicht so.
Kantonales Recht
Die Gesetzessammlungen der Kantone, wenn eine Frage dort entschieden wird. Zitiert wird nur, was wir selbst abgerufen haben — ein Kanton, dessen Erlass wir nicht in der Hand hatten, taucht in keiner Aufzählung auf.
Was der Chat zeigt
In der Antwort stehen die einschlägigen Artikel mit Nummer und Gesetzestext. Ein Antippen öffnet den Wortlaut in der App — kein Sprung nach Fedlex. Die Links auf Fedlex setzen wir hier auf der Website, nicht dort.
Diese letzte Unterscheidung ist uns wichtig genug für einen eigenen Absatz, weil sie leicht zu beschönigen wäre. Im Chat bekommst du den Artikeltext, ohne die Anwendung zu verlassen; auf dieser Website führt jeder Beleg direkt in die amtliche Sammlung. Beides ist nützlich, aber es ist nicht dasselbe — und wer das eine verspricht und das andere liefert, hat sein Vertrauen schon verspielt, bevor es um Recht geht.
Ehrlichkeit
Was wir nicht behaupten
Sechs Sätze, die wir bewusst nicht sagen — und der Grund dafür.
Keine Anwaltskanzlei
Wir übernehmen keine Parteivertretung vor Gericht und geben keine verbindliche Auskunft. Das ist keine Bescheidenheitsfloskel: Wer sich ohne Patent so nennt, wird kantonal gebüsst, und irreführende Berufsbezeichnungen sind zusätzlich bundesrechtlich unlauter (Art. 3 Abs. 1 lit. c UWG).
Kein Urteils-Versprechen
Wir sagen nirgends, dass zu deinem Fall ein Entscheid des Bundesgerichts kommt. Wo Rechtsprechung vorliegt, wird sie genannt — mal kantonal, mal vom Bundesgericht, und manchmal gibt es schlicht keine.
Keine Nutzerzahlen
Auf diesen Seiten steht keine Zahl darüber, wie viele Menschen die App nutzen oder wie viele Fragen sie beantwortet hat. Für die Schweiz haben wir keine solche Zahl erhoben, und eine geliehene wäre eine unrichtige Angabe über die eigene Leistung (Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG).
Keine Erfolgsaussage
Eine Einordnung sagt dir, worum es rechtlich geht und welche Frist läuft. Sie sagt dir nicht, wie dein Fall ausgeht. Wer das verspricht, verkauft dir Zuversicht statt Information.
Wir prüfen keine Kanzleien
Die Suche zeigt dir Kanzleien in deiner Nähe, geordnet nach Standort. Sie prüft niemanden, vergibt keine Titel und vermittelt keinen Auftrag — deshalb steht auf dieser Website keine Qualitätsaussage über die Treffer.
Kein Werbeargument aus dem Speicherort
Wo deine Daten liegen, ist eine Pflichtangabe und kein Verkaufsargument: bevorzugt in Deutschland bearbeitet, in der EU gespeichert, nachzulesen in der Datenschutzerklärung. Ein Gütesiegel machen wir daraus nicht.
Diese Liste ist der ehrlichste Teil der Seite, und sie steht deshalb nicht im Kleingedruckten. Eine Auskunft, die mehr verspricht, als sie halten kann, ist für dich gefährlicher als gar keine — gerade weil eine KI-Antwort immer souverän klingt, auch wenn sie danebenliegt.
Und wie sieht es in deinem Fall aus? Beschreib deine Situation und erhalte eine erste Einordnung nach Schweizer Recht — gratis und in wenigen Minuten.
Frage kostenlos stellenWarum eine eigene Fassung
Warum es diese Seiten in einer Schweizer Fassung gibt
Ein Hinweis am Ende eines deutschen Textes hilft nicht, wenn das Institut ein anderes ist.
Die Sprache ist dieselbe, das Recht ist es nicht — und weil eine Antwort deshalb sprachlich einwandfrei klingt, fällt der Fehler nicht auf. Drei Beispiele aus genau den Erlassen, auf die sich diese Seite stützt:
- Beim Online-Kauf gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Art. 40b OR zählt vier Situationen abschliessend auf — Haustürgeschäft, öffentlicher Verkehr, Werbeveranstaltung, Telefon; nur dort laufen die 14 Tage nach Art. 40e Abs. 2 OR. Anders als in Deutschland folgt aus einer Bestellung im Browser also kein Recht, sie zu widerrufen. Was vertraglich bei uns gilt, steht in den AGB.
- Bei Cookies gilt Information und Ablehnung, nicht Einwilligung. Art. 45c FMG erlaubt die Bearbeitung auf fremden Geräten, wenn über Bearbeitung und Zweck informiert und auf die Möglichkeit der Ablehnung hingewiesen wird. Ein gesetzliches Opt-in wie in der EU kennt das Schweizer Recht nicht.
- Ein Streit um deine Daten kostet keine Gerichtskosten. In Streitigkeiten nach dem Datenschutzgesetz werden keine Gerichtskosten gesprochen — im Schlichtungs- wie im Entscheidverfahren (Art. 113 Abs. 2 lit. g und Art. 114 lit. g ZPO, seit dem 1. September 2023).
Und der Punkt, der uns selbst betrifft: Dass die Anbieterin nicht in der Schweiz sitzt, setzt das Schweizer Datenschutzgesetz nicht ausser Kraft. Es gilt für Sachverhalte, die sich in der Schweiz auswirken, auch wenn sie im Ausland veranlasst werden (Art. 3 Abs. 1 DSG). Aufsichtsbehörde über die Anwendung der bundesrechtlichen Datenschutzvorschriften ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Art. 4 Abs. 1 DSG).
Verantwortung
Wer prüft
Unter der Kurzantwort jeder Ratgeberseite steht eine Zeile mit drei Angaben: die Rechtsgrundlagen, das Datum der letzten fachlichen Prüfung und die Angabe, dass der Text mit KI-Unterstützung entstanden und redaktionell geprüft worden ist. Verantwortlich ist heute die Redaktion der Herausgeberin.
Dort gehört, sobald es sie gibt, eine reale Person hin: eine Schweizer Juristin oder ein Schweizer Jurist, die oder der die fachliche Prüfung übernimmt und mit Namen und Qualifikation dafür einsteht. Diese Person wird gesucht; bis sie feststeht, bleibt die Zeile bei der Herausgeberin.
Warum wir nicht einfach jemanden nennen: Weil ein erfundener Name auf einer Seite über Recht der schlimmste denkbare Fehler ist. Er wäre genau die Sorte Angabe, die man nicht nachprüfen kann und die trotzdem Vertrauen erzeugt. Lieber eine Lücke, die man sieht, als eine Person, die es nicht gibt.
FAQ
Häufige Fragen zu uns und zu dieser Website
Wer betreibt anwaltguru.ch?
Die GuruSense UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Mannheim, Deutschland. Anbieterin, Postanschrift und E-Mail-Adresse stehen vollständig im Impressum — im elektronischen Geschäftsverkehr verlangt Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG genau das: klare und vollständige Angaben über Identität und Kontaktadresse einschliesslich der elektronischen Post.
Woher stammen die Rechtsquellen auf diesen Seiten?
Aus dem Schweizer Bundesrecht auf Fedlex, der amtlichen Sammlung, und wo eine Frage kantonal entschieden wird, aus der Gesetzessammlung des jeweiligen Kantons. Jede Fundstelle wird in der konsolidierten Fassung nachgelesen und mit Erlassnummer, Stand und Abrufdatum notiert, bevor ein Satz daraus wird.
Schreibt hier eine KI oder ein Mensch?
Beides, in dieser Reihenfolge: Die Texte entstehen mit KI-Unterstützung und werden redaktionell geprüft, bevor sie erscheinen. Entscheidend ist die Regel dahinter — kein Fakt stammt aus unserem eigenen Chat. Jede Zahl, Frist und Artikelnummer wird vorher in der amtlichen Fassung nachgeschlagen und in einem zweiten Durchgang zu widerlegen versucht.
Wer prüft die Inhalte fachlich?
Bis heute die Redaktion der Herausgeberin; das steht so in der Prüfzeile unter jeder Kurzantwort. Eine reale Schweizer Juristin oder ein realer Schweizer Jurist wird die fachliche Prüfung übernehmen, sobald die Person feststeht — dann steht ihr Name dort. Vorher steht dort keiner, weil ein erfundener Name auf einer Rechtsseite der schlimmste aller Fehler wäre.
Wo werden meine Daten bearbeitet?
Bevorzugt in Deutschland, gespeichert wird in der EU. Das ist eine Pflichtangabe, kein Verkaufsargument: Art. 19 Abs. 4 DSG verlangt, dass wir dir den Empfängerstaat nennen, und Deutschland steht auf der Liste der Staaten mit angemessenem Datenschutz in Anhang 1 der Datenschutzverordnung. Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Was macht Anwalt GURU ausdrücklich nicht?
Wir sind keine Anwaltskanzlei und übernehmen keine Parteivertretung vor Gericht. Wir geben keine verbindliche Auskunft und sagen dir nicht, wie dein Fall ausgeht. Und die Suche zeigt dir Kanzleien in deiner Nähe nach Standort — sie prüft niemanden und vermittelt niemanden.
Ist der Einstieg wirklich gratis?
Ja. Die ersten Fragen sind gratis und ohne Anmeldung; eine Antwort steht in wenigen Minuten da. Danach brauchst du ein Konto oder die App. Eine Vorleistung verlangen wir dafür nicht — du siehst zuerst, wie eine Antwort aussieht, und entscheidest danach.
Transparenz
Quellen dieser Seite
Alle Fassungen abgerufen am 2. September 2026.
- Berufsrecht: Anwaltsgesetz (BGFA, SR 935.61), Stand 1. Juli 2025 — Art. 5 Abs. 1, Art. 10 Abs. 2, Art. 11
- Lauterkeit: UWG (SR 241), Stand 1. Januar 2025 — Art. 3 Abs. 1 lit. b, lit. c und lit. s
- Datenschutz: DSG (SR 235.1), Stand 7. Juli 2025, in Kraft seit 1. September 2023 — Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 25 Abs. 6 und 7
- Bekanntgabe ins Ausland: Datenschutzverordnung (DSV, SR 235.11), Anhang 1, Stand 1. Dezember 2025
- Cookies: Fernmeldegesetz (FMG, SR 784.10), Art. 45c, Stand 1. Juni 2026, dazu der Leitfaden des EDÖB, Version 1.1 vom 6. Oktober 2025
- Widerruf: Obligationenrecht (OR, SR 220), Art. 40a–40e, Stand 1. Januar 2026
- Verfahren: Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272), Art. 113 Abs. 2 lit. g und Art. 114 lit. g, Stand 1. Juli 2026
- Kantonal — Zürich: Anwaltsgesetz (LS 215.1), § 42 Abs. 1, Nachtrag 71
- Kantonal — Bern: Kantonales Anwaltsgesetz (KAG, BSG 168.11), Art. 44, Stand 1. Mai 2026
- Kantonal — Basel-Stadt: Advokaturgesetz (SG 291.100), § 28a Abs. 1 lit. b, Stand 1. Juli 2020
Stand: 3. September 2026. Diese Seite beschreibt die Anbieterin und die Arbeitsweise der Redaktion. Sie trifft keine Aussage über deinen Fall. Anwalt GURU ist keine Anwaltskanzlei und übernimmt keine Parteivertretung vor Gericht — wende dich für eine verbindliche Beratung an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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Kontakt und Rechtstexte
Wer wir sind, was gilt und wie du uns erreichst.
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Anbieterin, Postanschrift und E-Mail-Adresse — klar und vollständig, wie es Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG verlangt.
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Welche Daten wir bearbeiten, wohin sie gehen und wie du kostenlos Auskunft verlangst.
AGB
Was vertraglich zwischen dir und uns gilt — einschliesslich dessen, was das Gesetz nicht vorschreibt.
Schreiben kannst du uns jederzeit an support@gurusense.de. Wenn dir auf einer dieser Seiten ein Fehler auffällt — eine überholte Fassung, eine Zahl, die nur in einem Kanton stimmt, ein toter Beleg-Link —, ist das die nützlichste Nachricht, die wir bekommen können.